Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Mietpreise schließen die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer ein.
Die Service-Pauschale schließt ein:
Adapterkabel, Auffahrkeile, Einweisung in das Wohnmobil, zwei volle Gasflasche, Kabeltrommel, Sanitärmittel für die Toilette, Schutzbrief, Warnwesten.
Die Haftpflichtversicherung, sowie die Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen beinhalten eine Selbstbeteiligung (siehe Ziffer 4).
Pro Miettag sind 300 Km frei. Mehrkilometer werden mit 0,30 € pro Kilometer abgerechnet. Ab dem 15. Miettag sind alle gefahrenen Kilometer frei.
Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten, es sei denn, es wurden vorher andere Absprachen getroffen. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Rückgabe wird ein Schadenersatz gemäß § 6 der AGB berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.
Der Mietvertrag kommt mit Zugang des schriftlichen Mietvertrages bei dem Vermieter zustande. Bei Abschluss des Mietvertrages, spätestens 14 Tage danach, sind 30% vom Mietpreis an den Vermieter zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an den Mietvertrag gebunden. Die Bezahlung des Restbetrages hat spätestens 6 Tage vor Mietbeginn auf das im Mietvertrag genannte Konto zu erfolgen. Sollte die Anzahlung bzw. die Zahlung der Miete nicht erfolgen, so gilt dies als Rücktritt vom Mietvertrag. Siehe dann Punkt 5 der AGB.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Kautions- Versicherung.
Spätestens 6 Tage vor Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeuges im unbeschädigten und gereinigten Zustand eine Kaution in Höhe von 1500,- Euro hinterlegt werden.
Zu Beginn der Miete wird eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeuges zusammen mit dem Mieter erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Dieses ist von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. Durch die Unterschrift erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an. Bei ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges im unbeschädigten Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückgabe der Kaution.
Wir vereinbaren in der Regel mit jedem Kunden einen individuellen Abholtermin am ersten Miettag um die Wartezeiten möglichst gering zu halten. Nach 18.00 Uhr erfolgen keine Übergaben mehr. Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich nur Werktags und muss bis spätestens 10.00 Uhr am letzten Miettag erfolgen. Lediglich in Notfällen ist die Rückgabe nach Rücksprache mit dem Vermieter zu anderen Zeiten möglich. Bei verspäteter Rückgabe des Wohnwagens/Wohnmobils ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet und zwar mit 30,00 Euro je angefangene Stunde, ab 4 Stunden den 3-fachen Mietpreis je Verspätungstag.
Für die Komplettreinigung des Wohnmobils innen und außen berechnen wir eine Reinigungspauschale von 79,- Euro. Die WC Kassette ist vom Mieter vor der Rückgabe zu entleeren und zu säubern, ansonsten muss eine Reinigungsgebühr für die WC Kassette von zusätzlich 100,- Euro bezahlt werden.
Bei dem Verstoß gegen das Rauchverbot werden in allen Klassen 1000,00 Euro in Rechnung gestellt und zusätzlich ist die Reinigung des Innenraumes und der Polster nach tatsächlichem Aufwand zu zahlen. Weiterhin werden eventuelle Mietausfälle in Rechnung gestellt.
Die Frischwassertanks sind vor der Übergabe gereinigt und müssen auch sauber wieder abgegeben werden. Der Vermieter haftet nicht für Krankheiten infolge der Einnahme von verschmutztem Trinkwasser.
Besonderer Aufwand bei der Endreinigung wird nach tatsächlichen Kosten abgerechnet und in Rechnung gestellt.
Es handelt sich generell um Nichtraucher- Fahrzeuge. Rauchen Sie daher bitte nicht im Innenraum des Wohnmobils.
Haustiere können leider grundsätzlich ohne vorherige Absprache nicht mitgenommen werden. Abweichungen davon sind auf Anfrage und Absprache hin möglich.
Die Fahrzeuge werden mit vollem Kraftstofftank übergeben und sind auch vollgetankt wieder zurückzugeben. Das Volltanken vor der Abgabe sollte nicht weiter als 10 Km vom Ort des Vermieters stattfinden. Auf Verlangen ist der originale Tankbeleg vorzuzeigen.
Eine Mietverlängerung ist oft möglich. Bitte rufen Sie uns rechtzeitig an.
Das Mindestalter des Mieters bzw. der berechtigen Fahrer beträgt 21 Jahre in den Klassen 1 und 2. In den Klassen 3-8 beträgt das Mindestalter des Fahrers 25 Jahre. Die Fahrzeugführer müssen seit mindestens 24 Monaten im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Ferner ist bei Fahrzeugen mit über 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht der Führerscheinklasse Klasse 3 (alt) oder aber der Klasse C/C1 (neu) erforderlich.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Der Mieter ist verpflichtet auf Verlangen des Vermieters alle Namen und Adressen der Fahrer anzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Die Haftung übernimmt letztendlich immer der Mieter.
Unsere Fahrzeugversicherung verlangt von den Fahrern einige Angaben zum Führerschein und zur Person. Wir dürfen Sie daher bitten dieses entsprechend auszufüllen.
Bei der Abholung der Fahrzeuge müssen die Führerscheine aller im Mietvertrag genannten Fahrer im Original vorgelegt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und evtl. gemietetes Zubehör sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitung des Fahrzeuges, sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten.
Besonders sind die in der Bordmappe des Wohnmobils befindlichen Bedienungsanleitungen, Hinweise und Merkblätter noch einmal zu lesen und sorgfältig zu befolgen. So können Schäden durch falsches Verhalten und falsche Bedienung ausgeschlossen werden.
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten.
Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder möglich mit der Ausnahme der Länder, in denen Krieg geführt wird und / oder Unruhen herrschen.
Für osteuropäische Länder, Staaten der ehemaligen UDSSR, außereuropäische Länder sowie asiatische Türkei muss eine besondere Vereinbarung getroffen werden.
Für die Einhaltung der Devisen-, Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs- und Zollbestimmungen sind Mieter und Mitreisende selbst verantwortlich. Alle eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten dieser Personen.
Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden für:
Die Kosten der laufenden Unterhaltung trägt der Mieter (z.B. Betriebsstoffe). Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur bis zum Preis von 100,00 Euro ohne Rücksprache mit dem Vermieter durchgeführt werden. Größere Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.
Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 13). Bei Reparaturen am Basisfahrzeug ist nach Möglichkeit eine autorisierte Vertrags-Werkstatt anzufahren, ebenso bei Garantiereparaturen, in diesem Falle ist das Garantieheft vorzulegen.
Der Mieter hat nach einem Unfall ob verschuldet oder unverschuldet immer die Polizei zu verständigen und einen Unfallbericht zu schreiben, sowie die Versicherung des Unfallgegners aufzunehmen. Außerdem ist der Mieter verpflichtet, sich die Adresse von der zuständigen Polizeibehörde und die Nr. des polizeilichen Unfallberichts geben zu lassen. Gegnerische Ansprüche dürfen auf keinen Fall anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- u. Wildschäden sind dem Vermieter und der Polizeibehörde bei einem Schadensbetrag über 50€ unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter der Vorlage einer Skizze zu erstatten. Bei sämtlichen Zwischenfällen (Schadenswert über Euro 100 Euro oder die Verkehrssicherheit ist gefährdet) ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen.
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) wie folgt versichert.
Ferner besteht für das Fahrzeug noch ein Schutzbrief. Nicht in den Versicherungs-Schutz eingeschlossen sind Gegenstände, die Sie im Fahrzeug lassen.
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen für das Fahrzeug abgeschlossener Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt.
Bei dem Abschluss eines Mietvertrages wird ein Fahrzeug einer bestimmten Klasse (1,2,3,4,5,6,7,8) gebucht. Der Mieter hat keinen Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Fahrzeuges oder Grundrisses; das zugeteilte Fahrzeug muss lediglich der gebuchten Preisgruppe entsprechen.
Bei Ausfall des Fahrzeuges versucht der Vermieter ein Ersatzfahrzeug entsprechend der gebuchten Preisgruppe zu beschaffen; ansonsten wird der gezahlte Mietpreis erstattet. Etwaige Schadensersatzansprüche durch Ausfall oder Beschädigung des Fahrzeuges während der Miete, die über die Leistung des Schutzbriefes im Schadensfall hinausgehen, ( z.B. Urlaubsausfall, entgangene Urlaubsfreuden, Wartezeiten, Verschiebung und Stornierung von Terminen und alle dadurch bedingte Folgekosten, Erkrankungen des Mieters oder seiner Begleiter im Urlaub) können vom Vermieter nicht anerkannt werden.
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Der Vermieter behält sich vor seine Mietfahrzeuge mit einem modernen, satellitengestützten Ortungssystem auszustatten. Dieses System erlaubt es, die Positionsdaten des jeweiligen Fahrzeuges festzustellen und das Fahrzeug im Alarmfall (Diebstahl, Raub, Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen) zu orten und eventuell sogar stillzulegen. Sofern dabei personenbeziehbare Daten erhoben werden, nutzt der Vermieter diese ausschließlich zum Zwecke der Ortung, Strafverfolgung und Stilllegung des Fahrzeugs.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen sollen dann so umgedeutet werden, dass deren Zwecke in wirksamer Weise erfüllt werden können.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters.